Bundesprogramm

Schiesspflicht 2012

2012 sind schiesspflichtig:


die Armeeangehörigen welche 2011 die Rekrutenschule absolviert haben, bis und mit Jahrgang 1978.
Armeeangehörige, welche 2012 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig.
Entlassungen 2011: (Sdt und Uof) 1978, sowie 1979 - 1982, sofern die Dienstleistungspflicht erfüllt ist.
Die Schiesspflicht kann bis 31. August absolviert werden.

Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzunehmen:


Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten
Dienstbüchlein
Schiessbüchlein oder militärischer Leistungsausweis
Amtlicher Ausweis
Persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug
Persönlicher Gehörschutz

Hier finden Sie das detaillierte Merkblatt 2012
Hier finden Sie ausführliche Informationen über die Schiesspflicht 2012


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